Hundeführerschein / Sachkunde für Hundehalter
Ab dem 01. Juli 2013 müssen Hundehalter, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund geholt haben, laut Gesetz einen Sachkundenachweis erbringen.
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Demnach müssen Hundehalter ab dem 01.07.2013
- ihre(n) Hund(e) in das Zentralregister eintragen - den Hund chippen lassen - eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen und - eine Sachkundeprüfung (den Hundeführerschein) ablegen |
Die Inhalte der theoretischen Prüfung:
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Die Inhalte der praktischen Prüfung
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