Was ist die Niedersächsische Sachkundeprüfung?
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Ab dem 01. Juli 2013 müssen Hundehalter, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund geholt haben, laut Gesetz einen Sachkundenachweis erbringen.
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. => Die theoretische Prüfung müsst ihr ablegen, bevor ihr euch einen Hund holt, die praktische Prüfung muss dann innerhalb des ersten Jahres als Hundehalter nachgewiesen werden. Demnach müssen Hundehalter ab dem 01.07.2013 - ihre(n) Hund(e) in das Zentralregister eintragen - den Hund chippen lassen - eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen und - eine Sachkundeprüfung (den Hundeführerschein) ablegen Die Inhalte der theoretischen Prüfung: - Hund Recht Leinenzwang (Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden) - Erziehung Lernverhalten (Das Erziehen und Ausbilden von Hunden) - Gefahrensituation Kommunikation (Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden) - Zucht Fortpflanzung Rasse Aggression (Das Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden) - Haltung Pflege Gesundheit (Anforderungen an die Hundehaltung unter berücksichtigung des Tierschutzgesetzes) Wie läuft das mit der Sachkundenachweisprüfung ab: Die Theorieprüfung Es handelt sich um einen Single-Choice-Test, der aus 35 Fragen besteht. Ich biete grundsätzlich die Online Prüfung an, da hier im Anschluss umgehend das Prüfungsergebnis mitgeteilt werden kann. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung, kann der praktische Teil abgelegt werden, für den ab bestandener Prüfung, ein Jahr Zeit ist. Preis für die Theorieprüfung beträgt 65,- €. Prüfungstermin könnt ihr individuell mit mir vereinbaren. Prüfungsort: Wird bei Anmeldung bekannt gegeben |
Voraussetzungen
Hund und Halter müssen ein bestimmtes Mindestalter haben und sollten miteinander trainieren. Der Sachkundenachweis kann erst ab dem 16. Lebensjahr erworben werden - in manchen Bundesländern sogar erst ab 18. Zudem muss der Hund ausreichend geimpft, gechipt und haftpflichtversichert sein. Mindestalter für Hunde ist meist 12 Monate. Wer die Prüfung auch bestehen möchte, sollte außerdem bereits ausreichend mit seinem Hund gearbeitet und ihn erzogen haben. Das Tier sollte so gut wie alle Grundsignale beherrschen. Alternativ kann in manchen Fällen übrigens auch ein anderer Hund für die Prüfung verwendet werden. Hier zählt hauptsächlich das Verhalten und das Wissen des Hundehalters. Wie lange ist der Nachweis gültig? Der Sachkundenachweis für den Hund hält ein Leben lang - wer die Prüfung einmal bestanden hat, muss sie nicht nochmal machen (auch wenn man einen anderen Hund hat). Nicht bestanden? Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie in der Regel so oft widerholen wie er möchte. Dies gilt für den theoretischen wie praktischen Teil. Die Inhalte der praktischen Prüfung - Kontrolle am Hund durch den Hundehalter: der Zähne, Ohren und Pfoten - Kontrolliertes Gehen an der Leine - Ausführen von Signalen z.B. Sitz, Platz, Bleib und Steh sowie der Rückruf - Begegnungen mit Joggern, Spaziergängern, Radfahrern, Kinderwagen. - Führen des Hundes ohne Belästigung anderer Passanten, Begegnungen mit Joggern, Spaziergängern, Radfahrern, Kinderwagen. - Begegnungen mit anderen Hunden. Zum praktischen Prüfungstermin BITTE den Impfpass und Haftpflichtversicherungsnachweis mitbringen! Die Prüfung besteht aus 11 Prüfungssituationen, die an zwei verschieden Orten stattfinden können. Der Hund kann während der ganzen Prüfung angeleint bleiben. Geprüft wird in einer Grünanlage und im verkehrsöffentlichen Raum. Die Leinenführigkeit müsst ihr und euer Hund vor allem in verschieden Begegnungssituationen mit anderen Menschen, Hunden oder in belebter Umgebung, wie einer Fußgängerzone vorweisen. Der Preis für die praktische Prüfungsgebühr beträgt 80,- €. Den Prüfungstermin könnt ihr individuell mit mir vereinbaren. Falls ihr jedoch noch unsicher seit oder euch entsprechend vorbereiten möchtet, könnt ihr euch bei mir im Einzeltraining individuell oder im Kurs auf die Prüfung vorbereiten. |
Anmeldung:
Telefon: (0 53 81) 49 26 736
Mobil: 0151 – 12 42 13 02 (WhatsApp, Facebook oder instagram Kontakt möglich)
Wenn ihr euch lieber eine Einzelvorbereitung auf die praktische Prüfung wünscht, könnt ihr selbstverständlich gerne Einzelstunden buchen.
Die Termine können wir nach eurem Zeitplan vereinbaren.
BEHÖRDENGÄNGE
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Pressemitteilungen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Fragen und Antworten zum Hunderegister |
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Empfohlene Literatur zur Vorbereitung auf die
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