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Hundeführerschein

Theoretische Sachkundeprüfung
&​
Praktische Sachkundeprüfung

Was ist die Niedersächsische Sachkundeprüfung? 
Der Anforderungsrahmen für eine einheitliche theoretische und praktische Sachkundeprüfung wurde von einer Facharbeitsgruppe (AG) erarbeitet. Hundehalterinnen und -halter werden ab Juli 2013 die Möglichkeit haben, den theoretischen Test online oder in Papierform zu absolvieren.

Der praktische Test wird ebenfalls ab Juli 2013 von anerkannten Prüfern abgenommen. Die zu prüfenden Alltagssituationen wurden von der o.g. AG festgelegt. Eine Prüfungsordnung wird rechtzeitig zum 1. Juli 2013 vorliegen.



Praktische Prüfung der Hundehaltersachkunde
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters.
Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen.
Im Falle des Haltens eines als gefährlich eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden.
Die zu prüfenden Situationen und die Bewertung der Prüfung werden rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verpflichtung im Juli 2013 bekannt gegeben.



Wer muss die Sachkundeprüfung machen?
Private Hundehalter - für bestimmte Hunderassen (Listenhunde) ist die Prüfung in fast jedem Bundesland notwendig.
Ob ein Sachkundenachweis erforderlich ist, hängt von Wohnort (Bundesland) und Hunderasse ab, z.B. ob die Rasse als gefährlich eingestuft wird. Laut dem Gesetz gehören dazu Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge dieser Rassen. Außerdem Hunde die vom Ordnungsamt als individuell gefährlich eingestuft wurden, zum Beispiel weil sie einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben. 

Oftmals müssen die Hundehalter den Schein der Versicherung direkt vor der Bearbeitung der Fragen des Sachkundenachweises vorlegen und auch der Chip muss dem Tier bereits unter die Haut gesetzt worden sein.

Was passiert, wenn man keinen Sachkundenachweis besitzt?
Auch hier hängt es ganz davon ab, in welchem Bundesland Du lebst. Wo die Prüfung Pflicht ist, musst Du beispielsweise mit einer Geldstrafe rechnen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Da es in Deutschland nicht in jedem Bundesland eine Pflicht gibt, den eigenen Hund zu registrieren, kann übrigens auch niemand nachprüfen, ob der Sachkundenachweis bei betroffenen Hunden fehlt. Zu Problemen kann es aber spätestens dann kommen, wenn es zu einem Zwischenfall durch den Hund kommt. Außerdem drohen Bußgelder und Strafzahlungen - auch hier unterschiedlich hoch je nach Bundesland.
​

Voraussetzungen
Hund und Halter müssen ein bestimmtes Mindestalter haben und sollten miteinander trainieren.
Der Sachkundenachweis kann erst ab dem 16. Lebensjahr erworben werden - in manchen Bundesländern sogar erst ab 18. Zudem muss der Hund ausreichend geimpft, gechipt und haftpflichtversichert sein. Mindestalter für Hunde ist meist 12 Monate.
Wer die Prüfung auch bestehen möchte, sollte außerdem bereits ausreichend mit seinem Hund gearbeitet und ihn erzogen haben. Das Tier sollte so gut wie alle Grundsignale beherrschen. Alternativ kann in manchen Fällen übrigens auch ein anderer Hund für die Prüfung verwendet werden. Hier zählt hauptsächlich das Verhalten und das Wissen des Hundehalters.



Wie lange ist der Nachweis gültig?
Der Sachkundenachweis für den Hund hält ein Leben lang - wer die Prüfung einmal bestanden hat, muss sie nicht nochmal machen (auch wenn man einen anderen Hund hat).


Nicht bestanden?
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie in der Regel so oft widerholen wie er möchte. Dies gilt für den theoretischen wie praktischen Teil.

BEHÖRDENGÄNGE
Wichtige Bestandteile des Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG)

​Hat man einen Hund gekauft, werden Behördengänge notwendig., die da wären:
​
-den Hundeführerschein (für alle Neu Hundehalter Pflicht sich zuzulegen)
 
-Anmeldung bei Tasso (kostenlos)

-Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde
​

-Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
(​Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 500.000 € bei Sachschäden 250.000 €). 

-Pflicht zur Kennzeichnung (Chippflicht) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen. 

-Anmeldung im zentralen Hunderegister (in Niedersachsen)
Den Hund bitte bei der "Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN)" registrieren lassen, online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 97353-24 weitere Informationen bitte den FAQ´s vom www.hunderegister-nds.de/faq/ entnehmen ​

Ab 1. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Vierbeiner im neuen zentralen „Hunderegister Niedersachsen“ kostenpflichtig registrieren lassen – indem sie sich und ihre Tiere selbst anmelden.
​Basis dieser Meldepflicht ist das neue niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 1. Juli 2011.
Das Land erhofft sich vom neuen Register Aufschluss über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter

​

Pressemitteilungen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

nds-pm-melv-neuerungen-nhundg_2013-08.pdf
File Size: 17 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen


Fragen und Antworten zum Hunderegister 

faq-hunderegister-sachkundenachweis-gemae-nhundg_2013-08.pdf
File Size: 43 kb
File Type: pdf
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Empholene Literatur zur Vorbereitung auf die
​theoretische Sachkundeprüfung
 

nhundg-sachkundepruefung-literaturvorschlaege_2015.pdf
File Size: 16 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen


Zertifizierte Hundepsychologin / Hundetrainerin
Die theoretischen und praktischen Sachkunde Prüfungen nach § 11, Abs. 1,  Nr. 8, Buchstabe f,  Tierschutzgesetz,
​habe ich im 
Jahr 2017 erfolgreich abgelegt.

Ich erfülle folgende Anforderungen:
- der Landestierärztekammer Hannover
- des Veterinäramtes Goslar

- des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
​

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