Wie ist der Ablauf:
Die Theorieprüfung Es handelt sich um einen Single-Choice-Test, der aus 35 Fragen besteht. Ich biete grundsätzlich die Online Prüfung an, da hier im Anschluss umgehend das Prüfungsergebnis mitgeteilt werden kann. Die Prüfung gilt als bestanden wenn: • insgesamt mindestens 70% der Fragen (25 von 35) und • aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) korrekt beantwortet wurden. Das Prüfungsergebnis drucke vor Ort gleich aus und dieses wird nach Bezahlung dem Prüfling ausgehändigt. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung, kann der praktische Teil abgelegt werden, für den das Datum der bestandenen Theorie Prüfung gilt, ein Jahr Zeit ist. |
![]() Preis für die Theorieprüfung :
65€ in bar oder per Überweisung und den Personalausweis bitte mitbringen Prüfungstermin bitte individuell mit mir vereinbaren. Prüfungsort: Die Theoretische Prüfung findet bei Hand in Hand in der Bahnhoftstr. 13 in 38723 Seesen statt. Parkmöglichkeiten sind direkt gegenüber in dem großen Parkhaus zu finden oder aber in der Gegend. |
Die Inhalte der theoretischen Prüfung:
- Hund Recht Leinenzwang (Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden)
- Erziehung Lernverhalten (Das Erziehen und Ausbilden von Hunden)
- Gefahrensituation Kommunikation (Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden)
- Zucht Fortpflanzung Rasse Aggression (Das Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden)
- Haltung Pflege Gesundheit (Anforderungen an die Hundehaltung unter berücksichtigung des Tierschutzgesetzes)
- Hund Recht Leinenzwang (Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden)
- Erziehung Lernverhalten (Das Erziehen und Ausbilden von Hunden)
- Gefahrensituation Kommunikation (Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden)
- Zucht Fortpflanzung Rasse Aggression (Das Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden)
- Haltung Pflege Gesundheit (Anforderungen an die Hundehaltung unter berücksichtigung des Tierschutzgesetzes)
Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.
Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Durchführung der Prüfung
- Die Prüfung findet unter Aufsicht der anerkannten Prüferin/des anerkannten Prüfers statt.
- Die theoretische Prüfung basiert auf einem von Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog, der die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst.
- Die Prüfung erfolgt durch den Single-Choice-Test und kann wahlweise computergestützt absolviert werden.
- Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen (7 je Themenbereich) mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine Antwort zutreffend ist.
- Zur Beantwortung sollen grundsätzlich 45 Minuten zur Verfügung stehen.
- Für die Prüfung sind Hilfsmittel jeglicher Art nicht zugelassen.
- Bei Täuschung gilt die Prüfung als nicht bestanden.
In der Sachkundeprüfung sind folgende Kenntnisse erforderlich:
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Training von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden nachzuweisen.
Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.
HIER SACHKUNDEFRAGEN KOSTENLOS DOWNLOADEN
Die Dateien werden kostenlos zur Verfügung gestellt und
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