Am Freitag, 25.06.21, wurde im Bundesrat beschlossen, dass die TierSchHuV geändert wird.
In § 2 soll der Abs. 5 eingefügt werden:
„(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“
Zitat aus der Begründung:
"Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tierschutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten."
Na bitte, geht doch - endlich sind wir in Deutschland auch so weit!
Wer es nachlesen möchte: https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0394-21B.pdf
In § 2 soll der Abs. 5 eingefügt werden:
„(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“
Zitat aus der Begründung:
"Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tierschutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten."
Na bitte, geht doch - endlich sind wir in Deutschland auch so weit!
Wer es nachlesen möchte: https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0394-21B.pdf